Aastra Sound Logo

Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen das Aastra Deutschland-Sound-Logo als Klingelton (wav) zum Download zur Verfügung. Um zum Download zu gelangen, müssen Sie die Lizenzvereinbarung akzeptieren.

Lizenzvereinbarung zur Nutzung des Aastra Deutschland-Soundlogos
Dies ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Aastra Deutschland GmbH („Aastra“). Der Begriff „Aastra Soundlogo“ beinhaltet alle Sounds inkl. Klingeltöne und Wartemusiken, die von Aastra zur Veröffentlichung angeboten werden.
Durch den Bezug und/oder die Verwendung des „Aastra Soundlogo“ stimmen Sie dieser Lizenzvereinbarung zu. Falls Sie nicht zustimmen, müssen Sie unverzüglich alle Kopien der „Aastra Soundlogos“ löschen oder zurückgeben und deren Nutzung sofort einstellen.

  1. Die Lizenz wird zur Nutzung des „Aastra Soundlogos“ in Mobiltelefonen, TK-Anlagen, Internetseiten ausschließlich in Deutschland gewährt.
  2. Aastra gewährt Ihnen eine einfache, beschränkte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung des „Aastra Soundlogos“ und der darin enthaltenen Lizenzierten Sounds. Die Lizenz kann zu jeder Zeit von Aastra beendet werden. Die Lizenzierten Sounds können auch als Teil einer Internetseite verwendet werden, sie dürfen jedoch nicht herunterladbar und/oder im FTP-fähigen Format sein.
  3. Das über das Internet zur Verfügung gestellten „Aastra Soundlogo“ ist lizenziert oder Eigentum von Aastra und durch deutsche und internationale Rechte geschützt. Aastra ist berechtigt, die in dieser Lizenzvereinbarung gewährten Nutzungsrechte an Sie zu übertragen. Diese werden Ihnen ausschließlich vorübergehend und beschränkt für den oben genannten Verwendungszweck zur Verfügung gestellt. Es ist Ihnen nicht gestattet, das „Aastra Soundlogo“ außerhalb des oben genannten Verwendungszweckes anderweitig zu speichern, zu verteilen, zu reproduzieren zu verändern oder auf eine sonstige Weise zu verwenden. Alle Rechte am „Aastra Soundlogo“, insbesondere, aber nicht beschränkt auf das Urheberrecht, verbleiben bei Aastra bzw. dem Rechteinhaber.
  4. Jede Nutzung des „Aastra Soundlogos“ für politische und rassistische Zwecke, in diskriminierendem Zusammenhang, in Verbindung mit Pornographie und/oder der Darstellung von Gewalt oder Zwecke die dem Rechteinhaber offensichtlich schaden ist unzulässig.
  5. Grundsätzlich ist das „Aastra Soundlogo“ wie ein Original zu behandeln. Das „Aastra Soundlogo“ darf nur als Ganzes publiziert werden. Der Sound (das Werk) darf nicht verfälscht werden. Die Weitergabe der Lizenzierten Klangwerke (Corporate Audio) oder die Weitergabe zur Nachproduktion an Dritte ist nicht gestattet. Zusätzlich stimmen Sie zu, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternehmen, die verhindern, dass ein Dritter diese Lizenzierten Klangwerke kopiert oder vertreibt.
  6. Die Sounds und Internetseite werden in dem vorhandenen Zustand zur Verfügung gestellt, wie sie sind, also mit allen eventuellen Fehlern. Aastra übernimmt keine Haftung irgendwelcher Art, die durch die Verwendung, die Nutzung und/oder das Herunterladen (den Download) der Lizenzierten Audio Produktionen entstehen können. Weiterhin wird keine Haftung dafür übernommen, dass die Lizenzierten Audio Produktionen oder die Datenmengen der Lizenzierten Audio Produktionen für einen bestimmten Zweck geeignet sind. Die Haftung ist im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, falls es sich um einen Personenschaden oder um einen Schaden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes handelt. Sie verpflichten sich darüber hinaus, Aastra von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verwendung bzw. Nutzung der Lizenzierten Audio Produktionen entstehen können.
  7. Diese Lizenz kann jederzeit durch Aastra widerrufen werden. Die Lizenz wird außerdem automatisch und ohne weitere Mitteilung durch Aastra beendet, wenn Sie irgendeine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung nicht einhalten. Nach Beendigung sind Sie verpflichtet alle Lizenzierten Audio Produktionen und alle Kopien davon zu vernichten.
  8. Sollte eine der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die der unwirksamen Bestimmung im gesetzlich zulässigen Rahmen am nächsten kommt.
  9. Keine Erklärung von Aastra, außer die des ausdrücklichen schriftlichen Verzichts, kann als Verzicht irgendwelcher Bestimmungen dieser Vereinbarung gedeutet werden. Von dieser Lizenzvereinbarung abweichende Bedingungen Ihrerseits werden nicht anerkannt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Aastra in Berlin.
Aastra Deutschland GmbH, Zeughofstraße 1, 10997 Berlin

Berlin, den 05. Januar 2010

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