ElektroG

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der Tonne signalisiert, dass das so gekennzeichnete Elektro- oder Elektronik-Produkt nicht in den Haushaltsabfall gehört.

Für die Rücknahme und Entsorgung seiner Produkte am Ende eines Produktlebenslaufs hat die Aastra Deutschland GmbH in seiner Positionierung als Hersteller in der Aastra-Gruppe die Weichen gestellt. Die von Aastra Deutschland GmbH in Verkehr gebrachten Produkten entsprechen dem durch Beschlussfassung des Bundesrats verabschiedeten ElektroG.  Als Hersteller von Produkten der Gruppe 3, Informations- und Telekommunikationsgeräte, hat die Aastra Deutschland GmbH von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register am 24.11.2005 eine Stammregistrierung mit der Registrierungsnummer
WEEE-Reg.-Nr. DE 71791817 erhalten.

Was bedeutet das neue ElektroGesetz?

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten wurde Ende März 2005 im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet. Danach dürfen Hersteller und Importeure in Deutschland ab dem 24. November 2005 nur dann Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, wenn sie bei der Stiftung EAR registriert sind und auch die kostenfreie Rücknahme und Entsorgung ab 24.03.2006 sicherstellen. Voraussetzung für die Registrierung war der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie, die unter Federführung der BITKOM Servicegesellschaft und in enger Kooperation mit Unternehmen wie der Brother International GmbH, Cherry GmbH, Deutsche Telekom AG, Fujitsu Siemens Computers GmbH, Ingram Micro Distribution GmbH, Kyocera Mita Deutschland GmbH, Motorola GmbH, Siemens AG, Toshiba Europe GmbH, Vodafone D2 GmbH entwickelt wurde. Aastra Deutschland GmbH hat als „First Mover“ in dieser Gruppe namhafter Unternehmen die Möglichkeiten der Mitgestaltung genutzt und auf diese Weise frühzeitig sichergestellt, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte dem Verbraucher auch am Ende des Nutzungszyklus keine Sorge bereiten.

Die Aastra Deutschland GmbH hat sich seiner abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung als Hersteller von der Geräten ITK-Technik gestellt und leistet einen wesentlichen Anteil für weniger Umweltbelastung und weniger gesundheitsschädliche Schadstoffe in der Umwelt.

Wer ist auslösende Kraft und was ist Inhalt des ElektroGesetz?

Das ElektroGesetz setzt zwei Richtlinien der Europäischen Union (EU) um:

  • § 2002/96/EG – WEEE waste electrical and electronic equipement
    Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Verwertung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
  • § 2002/95/EG - RoHS Restriction of the use of certain Hazardous Substances
    Einschränkung der Verwendung von Stoffen wie Blei, Quecksilber, Chrom etc.

Ist die Umsetzung in allen europäischen Ländern gleich?

Die Umsetzung folgt dem spezifischen Recht des jeweiligen Mitgliedslandes. Für KMU´s, die ihre Produkte für den europäischen Markt herstellen, bedeutet das einen nicht unerheblichen Aufwand. Die gesetzlich geregelten Herstellerpflichten in den Mitgliedsländern der EU liegen in der Verantwortung eines Tochterunternehmens bzw. des Importeurs.

Schon frühzeitig hat sich Aastra Deutschland GmbH im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Cycle der Bitkom AG an der nationalen Umsetzung des Europäischen Rechts engagiert. Mit nicht unerheblichem finanziellen Anteil wurde der Aufbau der EAR-Projekt-organisation unterstützt und durch aktive Lobbyarbeit sichergestellt, dass die Interessen der Industrie in starkem Maße bei der Umsetzung der EU-Richtlinien berücksichtigt wurden.

Tonne des ElektroG

Start . Kontakt . Datenschutz . Haftungsausschluss . Copyright . Impressum

© 2012 Aastra Technologies Limited. All Rights Reserved.